Verben mit Genitiv
ie Zahl der Verben mit einer Umstandsbestimmung im Genitiv ist heutzutage begrenzt: eines Jubiläums gedenken, den Ehemann des Mordes bezichtigen, einem guten Ende harren
.
Dieses syntaktische Schema war jedoch in der zweiten Hälfte des Mittelhochdeutschen und im Frühneuhochdeutschen ungemein produktiv. Man konnte damals also den Genitiv frei verwenden, wenn man ein Verb um die Information ergänzen wollte, in Bezug worauf
die Handlung stattfindet. Heute kann man nicht mehr sagen: Ich unterrichte meinen Freund der Ereignisse.
Das Schema ist heute nicht mehr produktiv und existiert nur noch lexikalisch bei einigen Verben.
Daneben gab es zu allen Zeiten die Möglichkeit, alternativ eine Präpositionalphrase zu verwenden. Weil es so viele ahnungslose Sprachratgeber zu kaufen gibt, sei darauf hingewiesen, daß Präpositionalphrasen selbst auf dem Höhepunkt der Genitivepidemie vor fünfhundert Jahren weder falscher noch stilistisch schlechter waren als der Genitiv. Dieser Irrtum entstand erst im 19. Jahrhundert im Bildungsbürgertum.
Im Gegenteil: Der Genitiv ist der Kasus des unbestimmten grammatikalischen Bezugs. Er verletzt die drei wichtigen Prinzipien guten Stils: Räumlichkeit, Sinnlichkeit, Assoziativität (mehr darüber in der letzten Folge der Genitivwoche). Unser Rat lautet daher: Greifen Sie zur Präposition, wo Sie können. Und Sie können fast überall.
Syntax von Verben mit Genitiv
ie Verben mit Genitiv beruhen auf einem einfachen syntaktischen Schema. Einige Verben sind transitiv, haben also ein Objekt. Objekte stehen immer im Akkusativ. So gut wie alle dieser transitiven Verben gehören der Gerichtssprache an: einen des Mordes anklagen
. Der Angeklagte steht als Objekt dieser Verben im Akkusativ, das Verbrechen, also die Information in Bezug worauf?
, im Genitiv.
Die Mehrzahl der Genitiv-Verben ist allerdings reflexiv, das heißt an der Objektstelle steht das Reflexivpronomen mich, dich, sich, uns, euch, sich
: sich einer Sache erinnern
. Diese Verben sind also ein Spezialfall unter den transitiven Verben: Das Objekt ist mit dem Subjekt identisch.
Zudem gibt es noch intransitive Verben, also Verben, die kein Objekt brauchen leben, atmen, schnarchen, glühen
: einer Sache gedenken
Auch hier antwortet der Genitiv auf die Frage: In Bezug worauf (wird gedacht)?
Im Mittelalter konnten bei all diesen Verben statt eines Genitivs zahlreiche Präpositionen stehen. Heute sind meist nur noch ein, zwei aus dieser großen Auswahl produktiv, also frei verwendbar. Man kann frei nach Prosodie oder Räumlichkeit entscheiden, ob man einen Genitiv oder eine Präposition wählt. Keine der beiden Möglichkeiten ist hochsprachlicher als die andere. Mit dem genitiv wählen Sie allerdings einen grammatikalisch-abstrakten Bezug zum Verb, mit der Präposition einen räumlich-sinnlichen:
- Ich erinnere mich seiner.
- Ich erinnere mich an ihn.
Beim Genitiv gibt es jedoch eine Einschränkung: Er kann nur als Adverbiale stehen, wenn kein anderer adverbialer Kasus mehr vom Verb abhängt. Denn nur so ist sichergestellt, daß der Genitiv, der ja einen abstrakten, grammatikalischen und noch zu erkennender Bezug richtig erkannt werden kann. Wenn Verben einen dativus commodi als Adverbiale bei sich führen (wem=), ist ein Genitivanschluß unmöglich:
- Wir gedenken dir deiner Taten.
- Wir gedenken dir für deine Taten.
Transitive Verben mit Genitiv
er Genitiv kann als Adverbiale an transitive Verben treten, wenn neben dem Objekt noch eine Umstandsangabe (Adverbiale) mitgeliefert werden soll. Er antwortet auf die Frage: In Bezug worauf wird etwas getan?

- jemand einer Sache rühmen: Ich rühme ihn seiner Taten.
- jemand einer Sache belehren: Er belehrte ihn eines Besseren. (nur noch in festen Wendungen)
- jemand einer Sache berauben: Sie beraubte ihn seines Geldes.
- jemand seines Amtes entheben: Der Kassenwart wurde wegen Untreue seines Amtes enthoben.
Bei diesem Verb ist der Genitiv wohl nur deshalb noch erhalten, weil es auch als reflexives Verb sich seiner Taten rühmen
auftritt.
Verba iudicalia
Verba iudicalia oder verba forensia sind Verben der Gerichtssprache. Hier erscheint der Angeklagte oder der Verdächtige als Objekt im Akkusativ. Zudem wird eine Umstandsangabe (Adverbiale) im Genitiv beigefügt, die die Tat beschreibt. Dieser Genitiv heißt genitivus criminis. Diese semantischen Bezeichnungen sind aber sekundäre Interpretationen und dürfen nicht als Begründung verwendet werden.
Weil die Verben dieser Gruppe zeremoniellen Charakter haben, hat sich der Genitiv hier sehr gut erhalten und sollte grundsätzlich auch verwendet werden.
- jemand eines Verbrechens anklagen:
Ich klage dich der Verschwörung an!
(lateinisch:accusare aliquem sceleris
); ebenso: jemand für ein Verbrechen anklagen. - jemand einer Übeltat beschuldigen:
Ich beschuldige dich des Ehebruchs!
(lateinisch:arguere …
); die früher gebräuchliche Präpositionin
ist heute verloren. - jemand einer Sache bezichtigen:
Ich bezichtige dich des Betrugs!
(lateinisch:insimulare …
) - jemand einer Sache verdächtigen:
Der Inspektor verdächtigte ihn des Einbruchs.
(im Lateinischen kein verbum iudicalium) - jemand einer Sache verurteilen:
Das Gericht verurteilte ihn des Hochverrats.
(lateinisch:insimulare …
); hier überwiegen heute Präpositionenfür, wegen, in
. - jemand einer Sache überführen:
Der Kommissar überführte ihn der Bigamie.
(lateinisch:condemnare …
); wegen der häufigen Wendungeinen der Tat überführen
, ist der Genitiv hier noch sehr beliebt. - veraltet: jemand einer Sache zeihen†:
warum zeichestu mich so einer falschen inzicht?
(Luther); dieses Verbum sollte nicht mehr verwendet werden.
Im Gegensatz zum Lateinischen steht freisprechen
nicht mit dem Genitiv: absolvere aliquem caedis
jemand von der Anklage des Mordes freisprechen.
Das Lateinische sollte auch nicht nachgeahmt werden, weil freisprechen
nicht dem obigen Schema entsprich. Der Genitiv würde nicht áuf die Frage antworten, in Bezug worauf
freigesprochen wird.
Bei verurteilen
kann im Deutschen nur die Tat im Genitiv erscheinen, nicht jedoch das Urteil und seine Folgen: capitis condemnare/damnare
einen zum Tode verurteilen.
Wird das Urteil beigefügt, kann die Tat jedoch nicht mehr im Genitiv dabeistehen: jemand des Mordes zum Tode verurteilen.
Hier muß die Präposition gewählt werden: jemand für einen Mord zum Tode verurteilen.
Substantiva iudicalia
ie Substantive zu diesen Verben haben alle eine Präposition. Ein adnominaler Genitiv ist bei diesen Substantiven falsch: Der Verdacht auf Hochverrat lastet auf ihm
, muß es lauten, und nicht: Der Verdacht des Hochverrats lastet auf ihm
.
Denn der adnominale genitivus obiectivus kann nur den Akkusativ eines Verbs (adverbialer Akkusativ) vertreten, aber nicht einen adverbialen Genitiv. Steht das Verb nicht mit einem Akkusativobjekt, kann das Substantiv keinen Genitiv haben.
Der Verdacht des Hochverrats
ist also auf dieselbe Art und Weise falsch wie das Hinabsteigen einer Treppe
. Man steigt auf einer Treppe hinab. Verben der Fortbewegung haben kein Objekt, deswegen können deren Substantive keinen genitivus obiectivus haben.
Reflexive Verben mit Genitiv
ie reflexiven Verben sind eine Sonderform der transitiven. Das Objekt ist mit dem Subjekt identisch, weist also dorthin zurück.

- sich einer Sache annehmen:
Er nahm sich dieser Aufgabe an.
- sich einer Sache bedienen:
Er bediente sich aller Möglichkeiten.
Heute wird stattdessenetwas benutzen
odersich an/von etwas bedienen
verwendet. - sich einer Sache befleißigen:
Bitte befleißigen Sie sich eines angemessenen Tones!
- sich einer Sache befreien:
Sie befreite sich ihrer Fesseln
Heute wird die sinnlichere Präpositionvon
vorgezogen:Sie befreite sich von ihren Fesseln.
- sich einer Sache bemächtigen:
Er bemächtigte sich ihres Hab und Guts.
- sich einer Sache besinnen:
Er besann sich seiner Stärken.
Heute mit Präpositionalphrase: sich auf etwas besinnen. Die Präposition ist im Angesicht der Bedeutung und Etymologie vonbesinnen
viel treffender. - sich einer Sache brüsten:
Ich brüste mich meiner Taten.
- sich einer Sache enthalten:
Ich enthalte mich lieber eines Kommentars.
- sich einer Sache entledigen:
Der Räuber entledigte sich der Tatwaffe.
- sich einer Sache entziehen:
Der Verurteilte entzog sich seiner Strafe.
- sich jemandes erbarmen:
Herr, erbarme dich unser!
- sich einer Sache erfreuen:
Peter erfreut sich bester Gesundheit.
- sich einer Sache erinnern:
Sie erinnerte sich dessen nicht.
Stilistisch gleichwertig ist die Präpositionalphrase: sich an etwas erinnern. - sich einer Sache schämen:
Ich schäme mich meiner.
Ebensogut ist: sich für etwas schämen. - sich einer Sache vergewissern:
Er vergewisserte sich ihrer Aufmerksamkeit.
Man kann sich auch über etwas vergewissern, so wie man Gewißheit über etwas hat. - sich einer Sache versichern:
Sie versicherte sich seiner Liebe.
Sonderbar wirkt Bastian Sicks Beispiel:Sie versicherten sich ihrer gegenseitigen Zuneigung.
- sich einer Sache verweigern:
Du verweigerst dich der Anteilnahme.
- sich einer Sache zuwenden:
Sie wandten sich einem anderen Thema zu.
Kein Genitivverb ist: sich einer Sache sicher sein
. Hier hängt der Genitiv vom Adjektiv ab. Dies ist ein Relikt aus dem Mittelhochdeutschen, wo man nach sicher
noch häufiger angab, in Bezug worauf etwas sicher war: der markīs was des sicher gar
. Daneben konnte man wie bei allen Verben und Adjektiven mit Genitiv ebenso eine Präpositionalphrase gebrauchen. Im Mittelhochdeutschen war dies an
, heute in
: Ich bin mir darin ganz sicher.
Intransitive Verben mit Genitiv
iele Verben der Sinneswahrnehmung und des Denkens stehen mit dem Genitiv, aber ohne Akkusativ. Sie wurden früher, aber eigentlich auch noch heute, als intransitive Handlungen aufgefaßt. Man sah oder dachte als solches. Man sah nicht einen oder dachte etwas, sondern man sah oder dachte nur. Es gab also kein Ziel oder Opfer der Handlung, sondern nur einen Bezug. Der wurde durch eine Präposition oder – vor allem im späten Mittelalter – durch den Genitiv (beides Adverbialia) ausgedrückt.

- einer Sache bedürfen:
Die Witwe bedurfte des Trostes.
- einer Sache gedenken:
Sie gedachten seiner Erfolge.
- einer Sache entbehren:
Das entbehrt jeder Logik.
- einer Sache frönen:
Er frönte seiner Leidenschaft.
- einer Sache harren: Sie harrten des Endes.
- des Weges kommen oder gehen: Er kam seines Weges. Er ging seiner Wege.
- eines Todes sterben: eines natürlichen, tragischen oder plötzlichen Todes sterben.
- einer Sache spotten: nur noch in
jeder Beschreibung spotten
.
einer Sache gedenken
Die Vorsilbe ge- drückt die Vollendung einer Handlung aus. Deshalb ist es auch an die Partizipien der Vergangenheit geraten: geschwommen, gekauft, geschrieben
. Partizipien von Verben, die ohnehin eine perfektive Handlung ausdrücken, blieben lange ohne ge-
und haben es erst später aus Systemzwang angenommen. Man sagte also lange kommen
statt gekommen
.
Die beiden Verben denken und gedenken sind lange Zeit synonym. Dieses wird vorgezogen, wenn man einen Gedanken bis zum Ende durchdenkt:
ich gedāhte eines ūf dem wege, daz der mensche sō gar abe gescheiden solte sīn in sīner meinunge. — Meister Eckhart
Dieser Sinn existiert auch heute noch beim Verbum gedenken
, wenn ein adverbialer Infinitiv angehängt wird:
- Ich gedenke zu kommen. = Ich denke, daß ich kommen werde.
Denken
und gedenken
sind im Sprachempfinden des Mittelalters zwei ganz und gar intransitive Handlungen. Sie haben deshalb bis heute nur selten ein Objekt (Akkusativ). Im Mittelalter bedeutet das Objekt, daß man einen Gedanken faßt
, also in seiner Gesamtheit betrachtet:
sunta thia uuir thenken — Otfried (Althochdeutsch)
Die Übersetzung lautet: Sünde, die wir denken.
Im Frühneuhochdeutschen (vor allem bei Martin Luther) kann das Objekt nur ein Adjektiv sein: Böses denken
. Das ist eigentlich auch heute noch so: Man kann Böses denken, aber nicht Bosheit.
Seit ältester Zeit wird denken
mit der Präposition an
konstruiert:
dāhta ih an die alten taga — Notker (Althochdeutsch)
Gedenken
wandelt sich im Neuhochdeutschen zu einem feierlichen Denken: Sie gedachten der Toten des Kriegs.
Erst nach diesem Bedeutungswandel beginnt sich der Dativ als Anschluß auszubreiten. Der eigentliche Dativ, also nicht der lokative Dativ nach Präpositionen, antworten auf die Frage Wem? Zu wessen Gunsten?
(sogenannter dativus commodi).
Weil jedes Gedenken heutzutage ein Denken zugunsten der Erinnerung an jemand oder etwas ist, zeugt der Dativ hier von gutem Sprachgefühl. Da es sich um ein freies Adverbiale handelt, ist er grammatikalisch korrekt und zudem viel semantischer.
- Empfehlung
- Gedenkt man einer Sache, zum Beispiel eines Jubiläums, sollte man den Genitiv der Sache verwenden.
- Gilt das Gedenken einer Person, sollte man den Dativ gebrauchen. Es ist die allerursprünglichste Funktion des Dativs auszudrücken,
zu wessen Gunsten
etwas geschieht (sogenannter dativus commodi). So auch inIch gebe ihm das Buch.
harren und warten
Die Ursprünge des Verbums harren
liegen im Dunkeln. Es tritt erst mit Luther in die Standardhochsprache ein und wird daher als hochsprachlich aufgefaßt. Tatsächlich gibt es nach Angaben des DTV-Atlas’ deutsche Sprache (S. 178) eine Opposition zu warten
auf der Ebene der Mundart. Warten
ist überall verbreitet außer im östlichen Mitteldeutsch, das heißt im Thüringischen, Obersächsischen und Böhmischen, wo man es viel später noch als allgemeines Wort für warten
in Enklaven in der Mundart findet. Da Luthers Schriftdeutsch aus dieser Gegend stammt, liegt es nahe anzunehmen, daß er einen ostmitteldeutschen Ausdruck aus der Mundart ins Schriftdeutsche erhoben hat. Er verwendet es sowohl mit dem Genitiv als auch mit der Präposition auf
.
Schriftdeutsch ist harren ein ganz und gar nach innen gerichteter Vorgang, ein Erstarren und Abwarten, was da von vorne auf einen zukommt. Aus stilistischen Gründen sollte gerade in Erzähltexten immer die Präposition verwendet werden, um den Fokus auf das Voraus nicht zu stören.
Der Genitiv stört diese Räumlichkeit. Er unterbricht das Voraus durch eine grammatikalische Hierarchie. Hierarchien kennen kein Voraus, sondern nur ein Oben und Unten.
Der Genitiv ist an harren
geraten, weil das Wort zu der Zeit in der Schriftsprache erschaffen wurde, als die Genitivepidemie im Spätmittelhochdeutschen und Frühneuhochdeutschen ihren Höhepunkt erreichte. Er ist in Analogie zu warten
gebildet, das damals gerne mit dem Genitiv konstruiert wird.
Warten
hatte zunächst eine andere Bedeutung als heutzutage, was man aus folgenden Beispielen erkennt:
- Ich lasse meine Freundin warten. ⇢ Sie steht da, und ich komme nicht.
- Ich lasse mein Auto warten. ⇢ Ein Mechaniker öffnet die Kühlerhaube und kontrolliert den Motor.
Warten
, aus germanisch wart-æ-n
, bedeutet ursprünglich Ausschau halten
. Diese Ausschau war erst ungerichtet:
do hiez er i(h)n warten an den himmel, da die sunne undergat.
Ebenso konnte man Ausschau halten, weil man etwas erwartet, und zwar sowohl im Mittelhochdeutschen:
ez stuont ein frouwe alleine, und warte uber heide [Präposition], unde warte ir liebe [Genitiv] (Es stand eine Frau allein da und schaute über die Heide, und wartete ihrer Liebe.)
Auch im Althochdeutschen:
die sīnero chumfte [Genitiv] bītent unde dara ingagene wartēnt (Die seiner Ankunft warteten und danach Ausschau hielten.)
Im Laufe der Zeit gewann der Aspekt des Wartens die Oberhand gegenüber dem Ausschauen. Dadurch geriet das ältere bīten
(vgl. isländisch bíða
), das im letzten Beispiel vorkam, in Vergessenheit.
Warten
kann wie alle Genitiv-Verben auch mit einer Vielzahl an Präpositionen konstruiert werden. Die Präpositionalanschlüsse bestehen seit dem ältesten Althochdeutsch und sind in den konkrete Fällen oft älter als der Genitivanschluß. Das gilt übrigens auch für das isländische Beispiel: bíða eftir einhverjum
, wörtlich nach einem warten
, sowie bíða einhvers
, wörtlich einer Sache warten/harren
.
sterben
Das Verbum sterben steht nur dann mit dem Genitiv, wenn die Art und Weise des Todes dargestellt werden soll: Man stirbt eines frühen, natürlichen, plötzlichen, unerwarteten oder grausamen Todes.
Der Genitiv kann jedoch nicht den Grund für den Tod beschreiben. Hier verwendet man seit jeher Präpositionen, die auf die Stelle am Körper, das Symptom oder den Grund deuten, wo der Tod verursacht wurde: Man stirbt am
Kindlein, also im Kindbett, an
einer Wunde, man stirbt vor
Neugier oder Hunger, man stirbt durch
den Gegner oder im
Kampf.
Der Genitiv wird erst am Höhepunkt der spätmittelhochdeutschen Genitivepidemie mit dem Verbum sterben
verwendet. Althochdeutsch ist er unbekannt. Dort steht oft der Dativ:
Otfried: thū hungiru ni irstirbist (damit du nicht durch Hunger sterbest)
Tatian: uuelihhemo tode was sterbenti (durch welchen Tod war er sterbend)
Das ist auch kein Wunder. Auf die Frage womit?
und wodurch?
steht in altem Deutsch der Dativ, weil er den im Althochdeutsch aussterbenden Instrumentalis in sich aufgenommen hat. Der Genitiv kann niemals instrumental sein. Deswegen sollte man von mittelhochdeutschen Marotten wie des Schwertes oder Hungers sterben
tunlichst Abstand nehmen. Sie waren und sind grammatikalisch falsch.
Heute ist der instrumentale Dativ selbst tot. Er wird folgerichtig durch die Präposition durch
ersetzt: durch Hunger sterben.
Verben, die heute nicht mehr mit dem Genitiv stehen
olgende Verben konnten früher, vor allem im Mittelhochdeutschen, mit dem Genitiv konstruiert werden. Daneben waren aber stets auch Präpositionen möglich.
- beginnen:
eines liedes ich beginne.
- sich bewegen: Bedeutete im Mittelhochdeutschen
sich zu einer Sache entschließen
, aber auchauf etwas verzichten
. - fragen
- geniezen:
die Folgen einer Sache zu spüren bekommen
. Meist waren diese Folgen angenehm, daher die heutige Bedeutung vongenießen
. - sorgen:
wi ez dem künege ergienge, des sorgte i(h)n der muot
(Nibelungen, Übersetzung: Wie es dem König gehe, dessen sorgte sich sein Gemüt&Denken).Sorgen
, das sowohltrauern, Kummer haben
als auchfür etwas sorgen
bedeuten kann, steht jedoch meist mit anderen Anschlüssen:wan daz ich sorge um mīn wīp
(Iwein). – Wolf Schneider weist ganz zurecht darauf hin, daßsorgen
niemalsverursachen, dazu führen
bedeuten kann:Der Tsunami sorgte für viele Tote
. - vergessen: Vergißmeinnicht.
- verstehen:
daz si dīnes anden verstēn
- sich verstehen:
des verstēt si rehte sich.
Heute mit Bedeutungsverengung und Präposition: Ich verstehe mich aufs Handeln. - warten
vergessen und beginnen
Die Verben vergessen
und beginnen
bestehen aus der urindogermanischen Wurzel ghed-
fassen, greifen
, die im Germanischen stets objektlos ist und deshalb mit dem Genitiv steht, und einer Vorsilbe.
Beginnen bedeutet also etwas in An-Griff nehmen
. Es konnte einst mit dem Genitiv oder einer Präposition konstruiert werden, heute dagegen vor allem mit der Präposition: Ich beginne mit den Hausaufgaben
. In Analogie zu anfangen
kann es heute auch ein Objekt haben, was aber stilistisch schlechter ist: Ich beginne das Spiel
.
Vergessen
enthält die Vorsilbe ver-
, deren Aufgabe es wie in verlernen
, verkaufen
und verkehrt
ist, den Vorgang in die Gegenrichtung umzuwenden. Vergessen bedeutet also aus dem Griff verlieren
. Es konnte früher nie mit einem Objekt stehen, da vergessen
als intransitiver, in sich ruhender Vorgang aufgefaßt wurde.
Das Präfix ver-
hat aber auch ganz andere Funktionen als Umkehrung, und zwar vor allem das Transivieren von Verben. Es macht Verben objektfähig: verarbeiten, verzinken, vergolden, verhandeln
. Da in der frühen Neuzeit niemand mehr wußte, was der Wortteil gessen
bedeutet, wurde das umkehrende ver-
als transivierendes mißverstanden, wodurch vergessen
unterderhand objektfähig wurde: Ich habe es vergessen
.
fragen
Fragen bedeutete früher eher bitten
, wie auch das etymologisch verwandte precor
im Lateinischen. Dort kann man die Götter
im Akkusativ anbitten/anbeten deos precor
, aber worum man sie bittet (also der Bezug oder das Thema der Bitte), steht im Ablativ sestertia precor
.
Deshalb im Althochdeutschen: Ih fragēn iuwih eines wortes
ich frage euch eines Wortes
. Dieses Verb gehört also zu den transitiven: Den man fragt, steht im Akkusativ, wonach man ihn fragt, im Genitiv. Im Mittelhochdeutschen: Wer vrāget des?
Wer fragt das/bittet darum?
Fragen
kennt zahlreiche Präpositionalanschlüsse:
Althochdeutsch: ih frāgēn umbe dia niderun lufte (Ich frage um die niederen Lüfte [sc. nach den unteren Himmelssphären].)
Mittelhochdeutsch: die tumben und die wīsen giengen, sō man tuot, vrāgen umbe mære. (Die Dummen und die Klugen gingen wie üblich und baten um Geschichten.)
Deshalb fragt man heute noch um Rat. Beliebt war früher auch die Präposition von
:
Mittelhochdeutsch: den recken frāgen er began von hiunischen rīchen. (Den Krieger er begann zu fragen von hunnischen Reichen.)
Produktiv ist im Neuhochdeutschen die Präposition nach
: Frag nicht nach Sonnenschein!
Weil sich die Bedeutung vom Bitten zum Fragen verschoben oder eingeengt hat, sieht man fragen
gerne als transitives Verb und schließt ein Akkusativobjekt an. Das ist aber stilistisch nicht so berauschend und verrät eher den Maniker als den Recken.
- Video-Tutorials zum Genitiv
- Einführung Wo wird der Genitiv im Deutschen verwendet? Welche Funktionen hat er? Liegt der Genitiv tatsächlich in einem Todeskampf, wie Bastian Sick behauptet?
- Folge 1
Wegen des Unwetters
oderwegen dem Unwetter
,wegen mir
odermeinetwegen
? — Steht nach der Präpositionwegen
der Genitiv oder der Dativ. Dieses Video-Tutorial beschäftigt sich mit dem Genitiv nach Präpositionen und der Geschichte der Präpositionwegen
. - Folge 2
Einer Sache harren, eines natürlichen Todes sterben, jemand des Mordes anklagen
,sich einer Sache erinnern oder ihrer gedenken
, abereine Sache vergessen
— Der Genitiv nach Verben. - Folge 3 Woher kommt die Wendung
sich einer Sache annehmen
und warum steht sie mit dem Genitiv? - Folge 4 Welche Wendung ist richtig:
ein Glas voll Wein, ein Glas voll Weines, ein Glas voller Wein, ein Glas voll mit Wein
? — Der Genitiv nach Adjektiven. - NEU: Summa Grammatica des Genitivs Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Genitivwoche voll mit glasklaren Schlüssen: Wie funktioniert der Genitiv? Evolution des Genitivs in der deutschen Sprache. Warum wird der Genitiv nicht vom Dativ oder anderem verdrängt?
