Ver­ben mit Genitiv

Die Zahl der Ver­ben mit einer Umstands­bestim­mung im Geni­tiv ist heut­zu­tage be­grenzt: eines Jubiläums gedenken, den Ehemann des Mordes bezichtigen, einem guten Ende harren.

Die­ses syntak­tische Schema war jedoch in der zweiten Hälf­te des Mittel­hochdeut­schen und im Früh­neu­hoch­deut­schen ungemein produktiv. Man konnte damals also den Genitiv frei ver­wen­den, wenn man ein Verb um die In­for­ma­tion ergän­zen wollte, in Bezug worauf die Handlung statt­findet. Heute kann man nicht mehr sagen: Ich unter­richte meinen Freund der Er­eig­nisse. Das Schema ist heute nicht mehr pro­duk­tiv und exi­stiert nur noch lexi­ka­lisch bei einigen Ver­ben.

Entwicklung des Genitivs in der deutschen Sprache: Der Genitiv nach Ver­ben nimmt nach dem Frühneuhochdeutschen ab, der adnominale Genitiv zu.
Entwicklung des Genitivs in der deutschen Sprache: Der Genitiv nach Ver­ben (lila) nimmt in der zwei­ten Hälf­te des Mittel­hoch­deutschen epidemisch zu und nach dem Frühneuhochdeutschen wieder ab, wo­hin­gegen der ad­nomi­nale Genitiv zunimmt. ⇢ Mehr zur Entwicklung des Genitivs in der Einführungsfolge der Genitivwoche.

Daneben gab es zu allen Zeiten die Möglichkeit, alternativ eine Prä­posi­tio­nal­phrase zu verwenden. Weil es so viele ahnungs­lose Sprach­rat­geber zu kaufen gibt, sei darauf hin­gewie­sen, daß Prä­posi­tio­nal­phrasen selbst auf dem Höhe­punkt der Genitiv­epidemie vor fünf­hun­dert Jahren weder falscher noch sti­li­stisch schlech­ter waren als der Geni­tiv. Dieser Irr­tum entstand erst im 19. Jahr­hun­dert im Bil­dungs­bürger­tum.

Im Gegenteil: Der Genitiv ist der Kasus des un­bestimm­ten gram­ma­tika­li­schen Bezugs. Er verletzt die drei wichtigen Prin­zipi­en gu­ten Stils: Räum­lich­keit, Sinn­lich­keit, As­sozia­tivi­tät (mehr darüber in der letz­ten Folge der Ge­ni­tiv­woche). Unser Rat lau­tet daher: Grei­fen Sie zur Prä­po­si­tion, wo Sie kön­nen. Und Sie kön­nen fast über­all.

Syntax von Ver­ben mit Ge­ni­tiv

Die Ver­ben mit Ge­ni­tiv beruhen auf einem ein­fachen syn­tak­ti­schen Sche­ma. Einige Ver­ben sind tran­sitiv, haben also ein Ob­jekt. Ob­jekte stehen immer im Akku­sa­tiv. So gut wie alle dieser transitiven Ver­ben gehören der Gerichts­sprache an: einen des Mor­des an­kla­gen. Der Ange­klag­te steht als Objekt dieser Ver­ben im Akku­sa­tiv, das Verbrechen, also die Information in Bezug worauf?, im Ge­ni­tiv.

Die Mehrzahl der Ge­ni­tiv-Ver­ben ist allerdings re­fle­xiv, das heißt an der Objekt­stelle steht das Refle­xiv­prono­men mich, dich, sich, uns, euch, sich: sich einer Sache er­in­nern. Diese Ver­ben sind also ein Spe­zial­fall unter den tran­siti­ven Ver­ben: Das Objekt ist mit dem Sub­jekt iden­tisch.

Zudem gibt es noch intran­sitive Ver­ben, also Ver­ben, die kein Objekt brau­chen leben, atmen, schnar­chen, glü­hen: einer Sache ge­den­ken Auch hier ant­wor­tet der Ge­ni­tiv auf die Frage: In Be­zug wo­rauf (wird ge­dacht)?

Im Mittelalter konnten bei all diesen Ver­ben statt eines Geni­tivs zahl­rei­che Prä­po­si­tionen stehen. Heute sind meist nur noch ein, zwei aus die­ser gro­ßen Aus­wahl pro­duk­tiv, also frei ver­wend­bar. Man kann frei nach Pros­odie oder Räum­lich­keit entscheiden, ob man einen Ge­ni­tiv oder eine Prä­po­si­tion wählt. Keine der beiden Mög­lich­keiten ist hoch­sprach­licher als die andere. Mit dem genitiv wählen Sie aller­dings einen gram­ma­tika­lisch-ab­strak­ten Bezug zum Verb, mit der Prä­posi­tion einen räum­lich-sinn­lichen:

  • Ich erinnere mich seiner.
  • Ich erinnere mich an ihn.

Beim Ge­ni­tiv gibt es jedoch eine Einschrän­kung: Er kann nur als Ad­ver­bi­a­le stehen, wenn kein ande­rer adver­bialer Kasus mehr vom Verb ab­hängt. Denn nur so ist sicher­gestellt, daß der Ge­ni­tiv, der ja ei­nen ab­strak­ten, gram­ma­ti­ka­li­schen und noch zu er­kennen­der Bezug rich­tig erkannt wer­den kann. Wenn Ver­ben einen dati­vus commodi als Ad­ver­bi­a­le bei sich füh­ren (wem=), ist ein Ge­ni­tiv­anschluß un­mög­lich:

  • Wir ge­den­ken dir dei­ner Taten.
  • Wir ge­den­ken dir für deine Taten.

Transitive Ver­ben mit Ge­ni­tiv

Der Ge­ni­tiv kann als Ad­ver­bia­le an tran­siti­ve Ver­ben treten, wenn neben dem Objekt noch eine Umstands­angabe (Ad­ver­bi­a­le) mit­gelie­fert wer­den soll. Er ant­wor­tet auf die Frage: In Bezug wor­auf wird etwas getan?

Syntaktisches Schema transitiver Ver­ben mit Ge­ni­tiv
Hierfür gibt es nur sehr wenige Beispiele:

  • jemand einer Sache rühmen: Ich rühme ihn seiner Taten.
  • jemand einer Sache belehren: Er be­lehr­te ihn ei­nes Bes­se­ren. (nur noch in fe­sten Wen­dun­gen)
  • jemand einer Sache berauben: Sie beraubte ihn seines Geldes.
  • jemand seines Amtes entheben: Der Kas­sen­wart wurde we­gen Un­treue sei­nes Am­tes ent­ho­ben.

Bei diesem Verb ist der Ge­ni­tiv wohl nur des­halb noch er­hal­ten, weil es auch als re­flexi­ves Verb sich seiner Taten rühmen auf­tritt.

Verba iudicalia

Verba iudicalia oder verba forensia sind Ver­ben der Gerichtssprache. Hier erscheint der Angeklagte oder der Verdächtige als Objekt im Akku­sa­tiv. Zudem wird eine Umstandsangabe (Ad­ver­bi­a­le) im Ge­ni­tiv bei­ge­fügt, die die Tat beschreibt. Dieser Ge­ni­tiv heißt genitivus criminis. Diese seman­tischen Bezeich­nungen sind aber sekun­däre Inter­preta­tionen und dürfen nicht als Begrün­dung verwendet wer­den.

Weil die Ver­ben dieser Gruppe zere­moniel­len Cha­rak­ter haben, hat sich der Ge­ni­tiv hier sehr gut erhal­ten und sollte grund­sätzlich auch ver­wen­det wer­den.

  • jemand eines Verbrechens anklagen: Ich klage dich der Ver­schwö­rung an! (lateinisch: accusare aliquem sceleris); ebenso: jemand für ein Ver­brechen anklagen.
  • jemand einer Übeltat beschuldigen: Ich beschuldige dich des Ehe­bruchs! (lateinisch: arguere …); die früher gebräuchliche Prä­po­si­tion in ist heute verloren.
  • jemand einer Sache bezichtigen: Ich bezichtige dich des Be­trugs! (lateinisch: insimulare …)
  • jemand einer Sache verdächtigen: Der Inspektor verdächtigte ihn des Ein­bruchs. (im Latei­nischen kein ver­bum iu­di­ca­li­um)
  • jemand einer Sache verurteilen: Das Gericht verurteilte ihn des Hoch­ver­rats. (lateinisch: insimulare …); hier überwiegen heute Prä­po­si­tionen für, wegen, in.
  • jemand einer Sache überführen: Der Kommissar überführte ihn der Bi­ga­mie. (lateinisch: condemnare …); wegen der häufigen Wendung einen der Tat überführen, ist der Ge­ni­tiv hier noch sehr beliebt.
  • veraltet: jemand einer Sache zeihen†: warum zei­che­stu mich so ei­ner fal­schen in­zicht? (Luther); dieses Verbum sollte nicht mehr verwendet wer­den.

Im Gegensatz zum Lateinischen steht freisprechen nicht mit dem Ge­ni­tiv: absolvere aliquem caedis jemand von der Anklage des Mordes freisprechen. Das Latei­nische sollte auch nicht nachgeahmt wer­den, weil freisprechen nicht dem obigen Schema ent­sprich. Der Ge­ni­tiv würde nicht áuf die Frage ant­wor­ten, in Bezug worauf freigesprochen wird.

Bei verurteilen kann im Deutschen nur die Tat im Ge­ni­tiv er­schei­nen, nicht jedoch das Urteil und seine Folgen: capi­tis condem­nare/dam­nare einen zum Tode ver­urtei­len. Wird das Urteil bei­ge­fügt, kann die Tat jedoch nicht mehr im Ge­ni­tiv dabeistehen: jemand des Mordes zum Tode ver­ur­tei­len. Hier muß die Prä­po­si­tion gewählt wer­den: jemand für einen Mord zum Tode ver­ur­tei­len.

Sub­stan­ti­va iudicalia

Die Sub­stan­ti­ve zu diesen Ver­ben haben alle eine Prä­po­si­tion. Ein ad­nomi­naler Ge­ni­tiv ist bei diesen Sub­stan­ti­ven falsch: Der Ver­dacht auf Hoch­ver­rat lastet auf ihm, muß es lauten, und nicht: Der Ver­dacht des Hochverrats lastet auf ihm.

Denn der ad­nomi­nale geni­ti­vus ob­iec­ti­vus kann nur den Akku­sa­tiv eines Verbs (adver­bialer Akku­sa­tiv) vertreten, aber nicht einen adver­bia­len Ge­ni­tiv. Steht das Verb nicht mit einem Akku­sa­tivobjekt, kann das Sub­stan­ti­v keinen Ge­ni­tiv haben.

Der Verdacht des Hochverrats ist also auf die­selbe Art und Weise falsch wie das Hinab­stei­gen einer Treppe. Man steigt auf einer Treppe hinab. Ver­ben der Fort­bewe­gung haben kein Ob­jekt, des­wegen kön­nen deren Sub­stan­ti­ve keinen geni­ti­vus ob­iec­ti­vus haben.

Reflexive Ver­ben mit Ge­ni­tiv

Die reflexiven Ver­ben sind eine Sonderform der transitiven. Das Objekt ist mit dem Sub­jekt identisch, weist also dorthin zurück.

Syntaktisches Schema reflexiver Ver­ben mit Ge­ni­tiv: Das Reflexivpronomen nimmt die Stelle des Akku­sa­tivobjekts ein.
  • sich einer Sache annehmen: Er nahm sich dieser Aufgabe an.
  • sich einer Sache bedienen: Er be­dien­te sich al­ler Mög­lich­kei­ten. Heute wird statt­dessen etwas benutzen oder sich an/von et­was be­die­nen ver­wen­det.
  • sich einer Sache befleißigen: Bitte befleißigen Sie sich eines an­ge­mes­se­nen To­nes!
  • sich einer Sache befreien: Sie be­frei­te sich ih­rer Fes­seln Heute wird die sinn­liche­re Prä­posi­tion von vor­ge­zo­gen: Sie be­frei­te sich von ih­ren Fes­seln.
  • sich einer Sache bemächtigen: Er bemächtigte sich ihres Hab und Guts.
  • sich einer Sache besinnen: Er besann sich seiner Stärken. Heute mit Prä­posi­tio­nal­phrase: sich auf etwas besinnen. Die Prä­po­si­tion ist im Angesicht der Bedeutung und Etymologie von besinnen viel treffender.
  • sich einer Sache brüsten: Ich brüste mich meiner Taten.
  • sich einer Sache enthalten: Ich enthalte mich lieber eines Kom­men­tars.
  • sich einer Sache entledigen: Der Räuber entledigte sich der Tat­waf­fe.
  • sich einer Sache entziehen: Der Ver­ur­teil­te ent­zog sich sei­ner Stra­fe.
  • sich jemandes erbarmen: Herr, erbarme dich unser!
  • sich einer Sache erfreuen: Peter erfreut sich be­ster Ge­sund­heit.
  • sich einer Sache erinnern: Sie erinnerte sich des­sen nicht. Sti­listisch gleich­wer­tig ist die Prä­posi­tional­phra­se: sich an etwas er­in­nern.
  • sich einer Sache schämen: Ich schäme mich meiner. Eben­so­gut ist: sich für etwas schämen.
  • sich einer Sache vergewissern: Er vergewisserte sich ihrer Auf­merk­sam­keit. Man kann sich auch über etwas ver­ge­wis­sern, so wie man Gewiß­heit über etwas hat.
  • sich einer Sache versichern: Sie versicherte sich sei­ner Lie­be. Son­der­bar wirkt Bastian Sicks Beispiel: Sie ver­sicher­ten sich ihrer gegen­sei­tigen Zu­nei­gung.
  • sich einer Sache verweigern: Du ver­wei­gerst dich der An­teil­nahme.
  • sich einer Sache zuwenden: Sie wandten sich ei­nem an­de­ren Thema zu.

Kein Ge­ni­tivverb ist: sich einer Sache sicher sein. Hier hängt der Ge­ni­tiv vom Adjektiv ab. Dies ist ein Relikt aus dem Mit­tel­hoch­deut­schen, wo man nach sicher noch häu­fi­ger angab, in Bezug wo­rauf etwas sicher war: der markīs was des sicher gar. Da­neben konn­te man wie bei al­len Ver­ben und Ad­jek­ti­ven mit Geni­tiv ebenso eine Prä­posi­tional­phrase ge­brau­chen. Im Mit­tel­hoch­deut­schen war dies an, heute in: Ich bin mir darin ganz sicher.

Intransitive Ver­ben mit Ge­ni­tiv

Viele Ver­ben der Sinneswahrnehmung und des Den­kens ste­hen mit dem Ge­ni­tiv, aber ohne Akku­sa­tiv. Sie wur­den früher, aber ei­gent­lich auch noch heu­te, als in­tran­si­tive Hand­lungen auf­ge­faßt. Man sah oder dachte als solches. Man sah nicht einen oder dachte etwas, son­dern man sah oder dachte nur. Es gab also kein Ziel oder Opfer der Hand­lung, sondern nur einen Be­zug. Der wurde durch eine Prä­posi­tion oder – vor allem im spä­ten Mit­tel­alter – durch den Geni­tiv (beides Ad­verbia­lia) aus­ge­drückt.

Syntaktisches Schema intransitiver Ver­ben mit Ge­ni­tiv: Die Stelle des Akku­sa­tivobjekts bleibt leer.
  • einer Sache bedürfen: Die Witwe bedurfte des Trostes.
  • einer Sache gedenken: Sie gedachten seiner Erfolge.
  • einer Sache entbehren: Das entbehrt jeder Logik.
  • einer Sache frönen: Er frön­te seiner Lei­den­schaft.
  • einer Sache harren: Sie harr­ten des En­des.
  • des Weges kommen oder ge­hen: Er kam sei­nes We­ges. Er ging sei­ner We­ge.
  • eines Todes sterben: eines natürlichen, tragischen oder plötz­lichen To­des sterben.
  • einer Sache spotten: nur noch in je­der Be­schrei­bung spot­ten.

einer Sache gedenken

Die Vorsilbe ge- drückt die Vollendung einer Handlung aus. Deshalb ist es auch an die Partizipien der Vergangenheit geraten: geschwom­men, ge­kauft, ge­schrie­ben. Par­tizipi­en von Ver­ben, die ohne­hin eine per­fek­tive Hand­lung aus­drücken, blieben lange ohne ge- und haben es erst später aus System­zwang an­genom­men. Man sagte also lange kommen statt gekommen.

Die beiden Ver­ben denken und gedenken sind lange Zeit syn­onym. Die­ses wird vor­gezo­gen, wenn man einen Gedanken bis zum Ende durchdenkt:

ich gedāhte eines ūf dem wege, daz der men­sche sō gar abe geschei­den solte sīn in sīner mei­nunge. — Meister Eckhart

Dieser Sinn existiert auch heute noch beim Ver­bum ge­den­ken, wenn ein ad­ver­bia­ler In­fini­tiv an­ge­hängt wird:

  • Ich gedenke zu kommen. = Ich den­ke, daß ich kom­men wer­de.

Denken und gedenken sind im Sprachempfinden des Mittelalters zwei ganz und gar in­tran­si­ti­ve Handlungen. Sie haben deshalb bis heute nur selten ein Objekt (Akku­sa­tiv). Im Mit­tel­alter be­deu­tet das Ob­jekt, daß man einen Ge­dan­ken faßt, also in seiner Gesamt­heit be­trach­tet:

sunta thia uuir thenken — Otfried (Althochdeutsch)

Die Übersetzung lautet: Sünde, die wir denken. Im Früh­neu­hoch­deut­schen (vor allem bei Mar­tin Luther) kann das Ob­jekt nur ein Ad­jek­tiv sein: Böses denken. Das ist eigent­lich auch heute noch so: Man kann Böses den­ken, aber nicht Bos­heit.

Seit ältester Zeit wird denken mit der Prä­po­si­tion an kon­stru­iert:

dāhta ih an die alten taga — Notker (Althoch­deutsch)

Gedenken wandelt sich im Neuhochdeutschen zu einem feier­lichen Den­ken: Sie gedachten der Toten des Kriegs. Erst nach diesem Be­deu­tungs­wan­del beginnt sich der Dativ als An­schluß auszu­brei­ten. Der ei­gent­liche Dativ, also nicht der lokative Dativ nach Prä­posi­tio­nen, ant­wor­ten auf die Frage Wem? Zu wessen Gunsten? (so­ge­nann­ter dati­vus com­modi).

Weil jedes Gedenken heutzutage ein Denken zugunsten der Erinne­rung an je­mand oder etwas ist, zeugt der Dativ hier von gutem Sprach­gefühl. Da es sich um ein freies Ad­ver­bia­le handelt, ist er gram­mati­ka­lisch korrekt und zudem viel seman­ti­scher.

Empfehlung
Gedenkt man einer Sache, zum Beispiel eines Jubiläums, sollte man den Geni­tiv der Sache verwenden.
Gilt das Gedenken einer Person, sollte man den Dativ ge­brau­chen. Es ist die allerursprünglichste Funktion des Dativs aus­zu­drücken, zu wes­sen Gun­sten etwas geschieht (so­genann­ter dati­vus com­modi). So auch in Ich gebe ihm das Buch.

harren und warten

Die Ursprünge des Verbums harren liegen im Dunkeln. Es tritt erst mit Luther in die Standardhochsprache ein und wird daher als hoch­sprach­lich auf­ge­faßt. Tat­säch­lich gibt es nach Angaben des DTV-Atlas’ deut­sche Sprache (S. 178) eine Op­po­si­tion zu war­ten auf der Ebene der Mund­art. War­ten ist über­all ver­brei­tet außer im öst­lichen Mit­tel­deutsch, das heißt im Thü­rin­gi­schen, Ober­säch­si­schen und Böhm­ischen, wo man es viel später noch als allgemeines Wort für warten in En­kla­ven in der Mund­art findet. Da Luthers Schrift­deutsch aus dieser Ge­gend stammt, liegt es nahe anzu­nehmen, daß er einen ost­mittel­deut­schen Aus­druck aus der Mund­art ins Schrift­deutsche er­hoben hat. Er ver­wen­det es so­wohl mit dem Geni­tiv als auch mit der Prä­posi­tion auf.

Schriftdeutsch ist harren ein ganz und gar nach innen gerichte­ter Vor­gang, ein Er­star­ren und Abwar­ten, was da von vor­ne auf einen zu­kommt. Aus sti­listi­schen Grün­den sollte gerade in Er­zähl­tex­ten immer die Prä­posi­tion ver­wen­det wer­den, um den Fokus auf das Vor­aus nicht zu stö­ren.

Der Ge­ni­tiv stört diese Räumlichkeit. Er unter­bricht das Vor­aus durch eine gram­mati­kali­sche Hier­archie. Hier­archi­en ken­nen kein Vor­aus, son­dern nur ein Oben und Unten.

Der Ge­ni­tiv ist an harren geraten, weil das Wort zu der Zeit in der Schrift­spra­che er­schaf­fen wurde, als die Geni­tiv­epi­demie im Spät­mit­tel­hoch­deut­schen und Früh­neuhoch­deut­schen ihren Höhe­punkt erreich­te. Er ist in Ana­logie zu warten gebildet, das damals gerne mit dem Geni­tiv kon­stru­iert wird.

Warten hatte zunächst eine andere Bedeutung als heutzutage, was man aus fol­gen­den Bei­spie­len erkennt:

  • Ich lasse meine Freundin warten. ⇢ Sie steht da, und ich komme nicht.
  • Ich lasse mein Auto warten. ⇢ Ein Mechaniker öffnet die Kühler­haube und kon­trol­liert den Motor.

Warten, aus germanisch wart-æ-n, bedeu­tet ur­sprüng­lich Aus­schau halten. Diese Ausschau war erst ungerichtet:

do hiez er i(h)n warten an den himmel, da die sunne undergat.

Ebenso konnte man Ausschau halten, weil man etwas erwar­tet, und zwar so­wohl im Mittel­hoch­deut­schen:

ez stuont ein frouwe alleine, und warte uber heide [Prä­po­si­tion], unde warte ir liebe [Ge­ni­tiv] (Es stand eine Frau allein da und schaute über die Heide, und wartete ihrer Liebe.)

Auch im Althochdeutschen:

die sīnero chumfte [Ge­ni­tiv] bītent unde dara ingagene wartēnt (Die seiner Ankunft warteten und danach Ausschau hielten.)

Im Laufe der Zeit gewann der Aspekt des War­tens die Ober­hand ge­gen­über dem Aus­schau­en. Dadurch geriet das ältere bīten (vgl. isländisch bíða), das im letzten Beispiel vorkam, in Vergessenheit.

Warten kann wie alle Ge­ni­tiv-Ver­ben auch mit einer Viel­zahl an Prä­posi­tio­nen kon­stru­iert wer­den. Die Prä­positio­nal­anschlüs­se bestehen seit dem ältesten Alt­hoch­deutsch und sind in den kon­krete Fäl­len oft älter als der Geni­tiv­anschluß. Das gilt übrigens auch für das is­län­dische Bei­spiel: bíða eftir ein­hver­jum, wörtlich nach einem warten, sowie bíða ein­hvers, wörtlich einer Sache war­ten/harren.

sterben

Das Verbum sterben steht nur dann mit dem Genitiv, wenn die Art und Weise des To­des dar­gestellt wer­den soll: Man stirbt eines frühen, na­tür­lichen, plötz­lichen, un­er­war­te­ten oder grau­samen Todes.

Der Genitiv kann jedoch nicht den Grund für den Tod be­schrei­ben. Hier ver­wendet man seit jeher Prä­posi­tio­nen, die auf die Stel­le am Kör­per, das Sym­ptom oder den Grund deuten, wo der Tod ver­ursacht wur­de: Man stirbt am Kind­lein, also im Kind­bett, an einer Wun­de, man stirbt vor Neu­gier oder Hun­ger, man stirbt durch den Gegner oder im Kampf.

Der Genitiv wird erst am Höhepunkt der spät­mittel­hoch­deut­schen Geni­tiv­epi­demie mit dem Verbum sterben verwendet. Alt­hoch­deutsch ist er unbekannt. Dort steht oft der Dativ:

Otfried: thū hungiru ni irstirbist (damit du nicht durch Hunger sterbest)
Tatian: uuelihhemo tode was sterbenti (durch welchen Tod war er sterbend)

Das ist auch kein Wunder. Auf die Frage womit? und wo­durch? steht in al­tem Deutsch der Da­tiv, weil er den im Alt­hoch­deutsch aus­ster­ben­den In­stru­men­talis in sich auf­genom­men hat. Der Geni­tiv kann nie­mals in­stru­men­tal sein. Deswegen sollte man von mittel­hoch­deut­schen Marot­ten wie des Schwer­tes oder Hun­gers sterben tun­lichst Abstand nehmen. Sie waren und sind gram­matika­lisch falsch.

Heute ist der instru­mentale Dativ selbst tot. Er wird folge­rich­tig durch die Prä­posi­tion durch ersetzt: durch Hun­ger ster­ben.

Ver­ben, die heute nicht mehr mit dem Ge­ni­tiv stehen

Folgende Ver­ben konnten früher, vor allem im Mittelhoch­deut­schen, mit dem Geni­tiv kon­stru­iert wer­den. Daneben waren aber stets auch Prä­posi­tio­nen mög­lich.

  • beginnen: eines liedes ich beginne.
  • sich bewegen: Bedeutete im Mit­tel­hoch­deutschen sich zu einer Sache ent­schlie­ßen, aber auch auf etwas ver­zich­ten.
  • fragen
  • geniezen: die Folgen einer Sache zu spüren bekom­men. Meist waren diese Fol­gen angenehm, daher die heutige Be­deu­tung von ge­nie­ßen.
  • sorgen: wi ez dem künege ergienge, des sorgte i(h)n der muot (Nibe­lun­gen, Über­setzung: Wie es dem König gehe, dessen sorgte sich sein Gemüt&Denken). Sor­gen, das so­wohl trau­ern, Kum­mer haben als auch für etwas sorgen bedeu­ten kann, steht jedoch meist mit anderen An­schlüs­sen: wan daz ich sorge um mīn wīp (Iwein). – Wolf Schneider weist ganz zurecht dar­auf hin, daß sorgen niemals ver­ursachen, dazu führen bedeuten kann: Der Tsu­nami sorg­te für viele Tote.
  • vergessen: Vergißmeinnicht.
  • verstehen: daz si dīnes anden verstēn
  • sich verstehen: des verstēt si rehte sich. Heute mit Be­deu­tungs­ver­engung und Prä­posi­tion: Ich verstehe mich aufs Handeln.
  • warten

vergessen und beginnen

Die Ver­ben vergessen und beginnen beste­hen aus der ur­indo­ger­ma­ni­schen Wur­zel ghed- fassen, greifen, die im Ger­mani­schen stets ob­jekt­los ist und des­halb mit dem Geni­tiv steht, und einer Vor­silbe.

Beginnen bedeutet also etwas in An-Griff nehmen. Es konnte einst mit dem Geni­tiv oder einer Prä­posi­tion kon­stru­iert wer­den, heute da­ge­gen vor allem mit der Prä­posi­tion: Ich beginne mit den Haus­auf­gaben. In Ana­logie zu anfan­gen kann es heute auch ein Objekt haben, was aber sti­li­stisch schlechter ist: Ich beginne das Spiel.

Vergessen enthält die Vorsilbe ver-, deren Aufgabe es wie in ver­ler­nen, ver­kau­fen und verkehrt ist, den Vor­gang in die Gegen­rich­tung um­zu­wen­den. Ver­ges­sen bedeutet also aus dem Griff ver­lie­ren. Es konnte frü­her nie mit einem Objekt stehen, da vergessen als in­tran­siti­ver, in sich ru­hen­der Vorg­ang auf­ge­faßt wurde.

Das Prä­fix ver- hat aber auch ganz andere Funk­tio­nen als Um­keh­rung, und zwar vor allem das Tran­sivie­ren von Ver­ben. Es macht Ver­ben ob­jekt­fähig: ver­arbei­ten, ver­zin­ken, ver­gol­den, ver­han­deln. Da in der frü­hen Neu­zeit nie­mand mehr wußte, was der Wort­teil gessen be­deu­tet, wurde das um­keh­rende ver- als tran­sivie­ren­des miß­ver­stan­den, wodurch ver­ges­sen unter­der­hand objekt­fähig wurde: Ich habe es vergessen.

fragen

Fragen bedeutete früher eher bitten, wie auch das ety­mo­lo­gisch ver­wand­te precor im Latei­ni­schen. Dort kann man die Götter im Akku­sa­tiv an­bit­ten/an­be­ten deos precor, aber worum man sie bittet (also der Be­zug oder das Thema der Bitte), steht im Ab­la­tiv sestertia precor.

Deshalb im Althochdeutschen: Ih fragēn iuwih eines wortes ich fra­ge euch eines Wor­tes. Dieses Verb gehört also zu den transitiven: Den man fragt, steht im Akku­sa­tiv, wo­nach man ihn fragt, im Geni­tiv. Im Mit­tel­hoch­deut­schen: Wer vrāget des? Wer fragt das/bittet darum?

Fragen kennt zahlreiche Präpositio­nal­an­schlüs­se:

Althochdeutsch: ih frāgēn umbe dia niderun lufte (Ich frage um die niederen Lüfte [sc. nach den unteren Himmelssphären].)
Mit­tel­hoch­deutsch: die tumben und die wīsen giengen, sō man tuot, vrāgen umbe mære. (Die Dummen und die Klugen gingen wie üblich und baten um Ge­schich­ten.)

Deshalb fragt man heute noch um Rat. Beliebt war früher auch die Prä­po­si­tion von:

Mit­tel­hoch­deutsch: den recken frāgen er began von hiunischen rīchen. (Den Krieger er begann zu fragen von hun­ni­schen Rei­chen.)

Produktiv ist im Neuhochdeutschen die Präposi­tion nach: Frag nicht nach Sonnen­schein! Weil sich die Be­deu­tung vom Bitten zum Fragen ver­scho­ben oder ein­ge­engt hat, sieht man fragen gerne als tran­siti­ves Verb und schließt ein Ak­kusa­tiv­objekt an. Das ist aber stili­stisch nicht so berau­schend und ver­rät eher den Mani­ker als den Recken.

Video-Tutorials zum Genitiv
Einführung Wo wird der Geni­tiv im Deut­schen ver­wen­det? Welche Funk­tio­nen hat er? Liegt der Genitiv tatsächlich in einem Todes­kampf, wie Bastian Sick be­haup­tet?
Folge 1 Wegen des Un­wetters oder wegen dem Unwetter, we­gen mir oder meinet­wegen? — Steht nach der Präposition wegen der Genitiv oder der Dativ. Dieses Video-Tutorial be­schäf­tigt sich mit dem Geni­tiv nach Prä­posi­tio­nen und der Ge­schich­te der Prä­posi­tion wegen.
Folge 2 Einer Sache harren, eines natür­lichen Todes ster­ben, jemand des Mor­des an­kla­gen, sich einer Sache erinnern oder ihrer gedenken, aber eine Sache ver­ges­sen — Der Genitiv nach Verben.
Folge 3 Woher kommt die Wen­dung sich einer Sache an­neh­men und wa­rum steht sie mit dem Geni­tiv?
Folge 4 Welche Wendung ist richtig: ein Glas voll Wein, ein Glas voll Wei­nes, ein Glas vol­ler Wein, ein Glas voll mit Wein? — Der Ge­ni­tiv nach Ad­jek­tiven.
NEU: Summa Grammatica des Genitivs Zusammenfassung der Er­kennt­nis­se aus der Geni­tiv­woche voll mit glas­klaren Schlüs­sen: Wie funk­tio­niert der Genitiv? Evo­lu­tion des Geni­tivs in der deut­schen Spra­che. Wa­rum wird der Geni­tiv nicht vom Dativ oder an­de­rem ver­drängt?