Deutsch ins Grundgesetz?

sprache Die CDU möchte die deutsche Sprache als Sprache der Bundesrepublik im Grundgesetz festschreiben und beruft sich dabei auf eine breite Mehrheit unter den Deutschen, die der Meinung seien, es müsse etwas für die deutsche Sprache getan werden. Sie drohe zu verrohen. Doch ist die deutsche Sprache tatsächlich bedroht? Was würde eine Änderung des Grundgesetzes bringen?
Dauer: 81 Minuten.

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Video veröffentlicht am 16.01.2010 (87.91 MB).

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Schutz der deutschen Sprache durch das Grundgesetz?

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die deutsche Sprache auf den Schutz durch den Staat an­gewie­sen ist. Ver­bie­tet das Grund­gesetz in seiner jetzi­gen Fas­sung staat­liche Sprach­pflege? Wem gehört die deut­sche Spra­che über­haupt?

Sprachpflege im Grundgesetz

In der ZDF-Sendung Maybritt Illner plädierte der Sprachpfleger Wolf Schneider für eine Erweiterung des Grundgesetzes. Er ver­steht nicht, was gegen ein solches Be­kennt­nis zur deut­schen Sprache ein­zu­wen­den ist und hält die Geg­ner un­patrio­tisch:

Der Sprachkritiker Wolf Schneider kann sich eine Grund­gesetz­änderung zum Schutz der deutschen Sprache vorstellen. Er ha­be diese Proklamation zunächst für "halbwegs entbehrlich" ge­halten, bekannte Schneider. Die Verwei­ge­rung dieser "bloßen Geste" jedoch sei "Ausdruck einer merkwürdigen Gesin­nung", so der Sprachexperte. In der Debatte werde klar, dass die Deut­schen "mal wieder die un­patrio­tisch­sten Men­schen auf der Welt" sein müssten. "Dass wir keine Nationa­listen sind, genügt uns nicht, wir möchten die Leise­treter der Erde sein."

Maybritt Illner (11.12.2008)

Herr Schneider übersieht allerdings, daß das Grundgesetz nicht der ge­eignete Ort für Bekenntnisse oder Gesten ist. Das Grundgesetz ist un­mit­tel­bar gel­tendes Recht, dessen Einhaltung vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht einklagbar ist. Dies gilt insbesondere für den vorstaatlichen Teil:

Die nach­fol­gen­den Grund­rechte bin­den Gesetz­gebung, voll­zie­hen­de Ge­walt und Recht­spre­chung als un­mittel­bar gel­ten­des Recht.

Grundgesetz, Artikel 1, Absatz 3

Man kann dagegenhalten, daß es auf der einen Seite einen Wortlaut der Verfassung und auf der anderen eine Verfas­sungs­wirk­lich­keit gibt. Än­dert man das Grund­gesetz, kann man jedoch nicht vor­aus­sagen, welche Wirk­lich­keit sich dar­aus ergeben wird.

Struktur des Grundgesetzes

Es gibt allerdings noch weitere Einwände. Das deutsche Grund­gesetz hebt sich durch seine strenge Struk­tur von den Ver­fas­sun­gen der Welt ab. Es gliedert sich in zwei Teile: die frei­heit­liche Grund­ordnung und den Auf­bau der Bundes­repu­blik Deutsch­land.

Freiheitliche Grundordnung

In den ersten neunzehn Artikeln des Grundgesetzes ist von der Bundes­republik Deutsch­land kein einziges Mal die Rede. Sie existiert hier noch gar nicht, denn die freiheitliche Grund­ordnung beschäftigt sich nur mit den Din­gen, die bereits vor dem Staat da sind und auch noch weiter exi­stieren, wenn die Bundes­republik ihr Ende erreicht und von einem ande­ren Staat oder der größten Punk­party der Welt abgelöst wird.

Diese vorstaatlichen Dinge sind vor allem die Grundrechte:

1
Menschenwürde
2
Unversehrtheit
3
Gleichheit
4
Gedankenfreiheit
5
Freie Meinungsäußerung
6
Schutz von Ehe und Familie
7
Schulwesen
8
Versammlungsfreiheit
9
Vereinigungsfreiheit
10
Postgeheimnis
11
Freizügigkeit
12
Berufsfreiheit
13
Wohnung
14
Eigentum
15
Sozialisierung
16
Staatsangehörigkeit
17
Petitionsrecht
18
Grundrechtsverwirkung
19
Einschränkung von Grundrechten

Staatsaufbau

Erst Artikel 20 erweckt die Bundesrepublik zum Leben. Von hier an be­schäftigt sich das Grundgesetz mit dem Aufbau des Staates und seinen Institutionen:

20
Bundesstaat
20a
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
21
Politische Parteien in Deutschland
22
Hauptstadt und Bundesflagge
 

Vorstaatlich oder staatlich?

Das Grundgesetz gliedert sich also in einen vorstaatlichen und in einen darauf­folgen­den staat­lichen Teil. Da der Staat erst nach dem vor­staat­lichen Teil entsteht, hat er keinen Zugriff auf die freiheitliche Grund­ord­nung. Dies und die Ein­klag­bar­keit der Grund­rechte wird in den Ar­tikeln 18 und 19 garantiert. Sie schirmen den vor­staat­lichen Teil vom staat­lichen ab, und damit vom Staat selbst.

Das Grundgesetz ist in zwei Teile gegliedert: den vorstaatlichen Teil, die freiheitliche Grundordnung, und den staatlichen Teil, der den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland beschreibt. 18 Grundrechte Staatsaufbau
Das Grundgesetz gliedert sich in zwei Teile: Die frei­heit­liche Grund­ordnung (Artikel 1 bis 19) setzt die Grund­rechte der Men­schen fest, ohne auch nur ein­mal zu erwäh­nen, daß es die Bun­des­repu­blik Deutsch­land gibt. Sie wird näm­lich erst in Artikel 20 gegrün­det. Das Grund­gesetz be­steht also aus einem vor­staat­lichen Teil, der ewig und für jeden Staat auf deut­schem Boden gilt. Die Artikel 18 und 19 schüt­zen die frei­heit­liche Grund­ord­nung vor wahn­sin­nig ge­worde­nen Poli­ti­kern.

Daraus ergibt sich die Frage, in welchem der beide Teile die deutsche Sprache verankert werden soll. Die Würde des Menschen und die Mei­nungs­freiheit bestanden als Naturrecht vor Gründung des Staats und enden auch nicht mit ihm. Sie sind ausdrücklich ewiglich. Die Deutschen haben bereits vor Gründung der Bundes­republik Deutsch gesprochen und werden es noch tun, wenn die Bundesrepublik längst vergangen ist.

Die Sprache gehört ihrem Wesen nach also in den vorstaatlichen Teil. Dorthin gehört sie vor allem auch des­halb, weil der Staat keinen Zugriff auf die Sprache erlangen darf. So wird ver­hin­dert, daß der Innen­mini­ster Sprache und Den­ken zu sei­nem Vorteil manipuliert und Neusprechdiktionäre herausgibt, in denen er die Vokabel To­talitarismus für alle ver­bind­lich durch Schutz der Freiheit ersetzt oder Semi­diktatur durch Kampf gegen Terror. Aus Krieg könnte am Ende ein Mandat werden.

Nun sehen wir uns an, welchen konkreten Vorschlag die CDU prä­sentiert:

Artikel 22

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.

Die Sprache soll also im staatlichen Teil verankert werden. Sie gerät da­mit in den Besitz des Staates. Daß die Wahl auf Artikel 22 fiel, legt nahe, daß die CDU in der deut­schen Sprache ein Staats­symbol sieht. Wie die deut­sche Flagge. Sobald die Sprache Teil des Staates ist, kann der Staat alles Nähere in einem Gesetz oder einem Erlaß regeln. Am Bei­spiel der Flagge sieht das so aus: Grundgesetzänderung Es bedarf einer Mehr­heit von zwei Dritteln in beiden Kam­mern, um das Grund­gesetz zu än­dern. Die frei­heit­liche Grund­ordnung und einige Bereiche des Staats­auf­baus (wie die Bundes­län­der) können jedoch nicht geändert werden.

Beflaggungserlaß der Bundesregierung vom 22. März 2005:

Eine Beflaggung (…) wird vom Bundesministerium des Innern angeordnet, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den zustän­digen Fachministerien. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die Bundesregierung.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz oder im Strafgesetz legt der Staat dann fest, was mit Leu­ten geschieht, die sich an seinem Besitz ver­grei­fen:

Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt (…) eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt. (…) Die Ordnungs­widrig­keit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Motive für eine Verfassungsänderung

Hier stellt sich die Frage, warum die CDU die deutsche Sprache über­haupt zur Landessprache machen möchte.

Der verständliche Staat

Ein Motiv wird immer wieder genannt: Indem die deutsche Sprache im Grund­gesetz verankert wird, wird der Staat gezwungen, Gesetze in einer verständlicheren Sprache zu formulieren.

Hier schwebt den Befürwortern wohl die Idee vor, ein Nichtjurist könnte das Rechts­system durch­dringen, sobald Gesetze umgangs­sprach­licher formu­liert würden. Aber bereits der Kauf­ver­trag ist ein hochkom­plexer Rechts­akt, bei dem eine statt­liche Anzahl von Para­grafen, die im Bürgerlichen Gesetz­buch nicht einmal auf­einander­folgen, sondern über meh­rere Be­rei­che ver­streut sind, mit­ein­an­der agieren. Diese Kom­plexität ist kein wucherndes Durch­ein­ander, son­dern das Er­geb­nis einer sehr langen Ent­wick­lung des Rechts­wesens.

Ansporn für Immigranten

Ein zweites Motiv dürfte der CDU allerdings wich­tiger sein. In der Be­grün­dung des An­trags heißt es:

Gerade Bürgerinnen und Bürger unse­res Landes mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund können des­halb eine solche Ver­fas­sungs­ergän­zung als An­sporn be­grei­fen, die deut­sche Spra­che als Schlüssel für eine er­folg­rei­che Inte­gra­tion zu ver­ste­hen.

CDU-Antrag

Der Staat als Sprachpfleger

Ein weiterer Grund richtet sich an Deutsche mit Hang zur Spracheugenik:

Fast 80 Prozent der Deutschen sind einer aktuel­len Um­frage des "Insti­tuts für Deut­sche Sprache" zu­fol­ge der Auf­fas­sung, dass mehr für die deutsche Sprache getan werden sollte und für zwei Drittel und sogar 53 Pro­zent der Ju­gend­lichen droht die Deut­sche Sprache "immer mehr zu verkommen". Für sie sind gerade die Anglizis­men ein Indiz für den Verfall der deut­schen Spra­che. Dabei machen die Angli­zis­men nur ein Prozent unseres ca. 500.000 Wörter um­fas­sen­den Wort­schatzes aus.

Wolfgang Börnsen, Dorothee Bär: Sprache pflegen und stärken (cdu.de)

Die deutsche Sprache ist also angeblich von frem­den Spra­chen und frem­den Men­schen be­droht. Die Ver­fas­sungsände­rung wäre nichts ande­res als eine Ver­anke­rung der Leit­kul­tur im Grund­gesetz.

Tatsächlich gibt es eine aktuel­le Um­fra­ge der Ge­sell­schaft für deut­sche Spra­che. Über die jun­gen Men­schen be­haup­tet sie aller­dings das Gegen­teil:

Die Verwendung englischer Wörter stört junge Deutsche ganz über­wie­gend nicht. Sel­tener als Äl­te­re be­dau­ern sie die Ver­drän­gung der deut­schen Spra­che, ur­tei­len dagegen häu­fi­ger, dass dies die Ver­stän­di­gung mit dem Aus­land er­leich­tert oder die deut­sche Spra­che moder­ner, inter­natio­na­ler macht.

Pressemitteilung zur repäsentativen Studie

Übrigens wurden darin die meisten Jugend­lichen gar nicht be­fragt. Das Min­dest­alter be­trug näm­lich sech­zehn Jah­re. Na­tür­lich ist ein der­arti­ger Mei­nungs­unter­schied zwi­schen Jung und Alt gang und gäbe. Sowohl die Angst der Al­ten, als auch das naive und fal­sche Argu­ment der Jun­gen fin­det man über­all auf der Welt.

Ist die deutsche Sprache bedroht?

Die CDU sieht die erste Be­dro­hung darin, daß Ein­wan­de­rer und de­ren Kin­der die deut­sche Spra­che nur rudi­mentär er­ler­nen. Auf die­ser ru­di­mentären Ebene ent­wickelt die Spra­che der Ein­wan­de­rer ein Eigen­leben. Sie wird zu Karnaksprak, einer Pidginsprache.

Bedrohung durch Pidgin-Deutsch

Stehen sich Pidgindeutsch und Standarddeutsch gegenüber, besteht tat­sächlich eine Sprachkontaktsituation. Für Sprach­kontakte gelten aller­dings mechanische Regeln: Eine der beiden Sprecher­gruppen ist die pri­vilegierte Gruppe, die andere die unter­privi­legier­te. Die privilegierte muß nicht unbedingt die größere Gruppe sein; meist wird sie durch Wissen, fort­geschrit­tenere Tech­nik oder Eigen­tum dazu.

Standarddeutsche Pidgindeutsche
Das Pidgindeutsche von Einwanderern und vielleicht auch von deren
Nachkommen stellt die Minderheit und die unterprivilegierte Gruppe dar.

In diesem Fall liegen Arbeitsplätze, soziales Ansehen und Wohl­stand allein bei den Stan­dard­deut­schen. Die Bürger der Bundes­republik sind also die privilegierte Gruppe. Die Pidgin­deutschen müssen ihre häreti­schen Eigen­schaften weit­gehend auf­geben, um Teil dieser Gruppe wer­den zu können. Eine Inte­gra­tion unter Bei­behal­tung dieser Eigenschaf­ten wäre historisch beispiellos.

Die Begründung der CDU zeigt, daß sie es für nötig hält, der unter­pri­vile­gier­ten Gruppe der Ein­wan­de­rer über das Grund­gesetz eine Bot­schaft zu sen­den. Dies ist je­doch überflüssig. Die privi­legier­te Grup­pe selbst ist die Bot­schaft.

Bedrohung durch Anglizismen

Eine weitere Bedrohung für die deutsche Sprache geht nach Ansicht vie­ler von Anglizismen aus. Die Sprache hat jedoch ein Immunsystem für ihren Wort- und Formenschatz.

Der Wortschatz des Deutschen ist in mehrere Schichten geglie­dert. Den äußeren Ring (gepunk­tete Linie) durch­dringen fremd­ländische Wör­ter leicht und im­mer dann, wenn sie in einem deut­schen Satz ver­wen­det werden. Hier lie­gen Fach­wortschätze oder EntlehnungenVideo-Tutorial: Anglizismus und Entlehnungen ins Deutsche ein­zel­ner, zum Bei­spiel eng­li­sche Mode­begriffe (Clear­ing, Port­folio).

Die äußeren und inneren Schichten des deutschen Wortschatzes Schaufel Browser Blume Grippe Hai taumeln ich auf iPod Tempo Auto du tausend Handy Geografie paranoid Internet Punkt vergessen lieben Fenster Bail-out Games Tool BahnCard Obama-Administration einmal mehr Pay-off E-Book Clearing
Die äußeren und inneren Schichten des deutschen Wortschatzes

In den inneren Kreis des Kernwortschatzes gelangen Wörter jedoch nur, wenn sie von einer Mehrheit in allen Lebenslagen verwendet werden.

Der Kernwortschatz ist voll von Lehnwörtern, in so star­kem Maße sogar, daß man die Ent­leh­nung als die zweit­produk­tivste Quelle neuer Wörter nach der Nomi­nal­kom­posi­tion (Netz-Werk-Ad­ministra­tor) be­zeich­nen kann: Grippe (Französisch), Hai (Isländisch), Kutsche (Un­ga­risch), Geo­gra­phie (Griechisch), Fenster (Lateinisch). Die­sel­ben Zu­stän­de herr­schen in anderen Spra­chen: Schwe­den be­zeich­nen die erlebte Re­de als erlebte rede, obwohl sie aus Frank­reich stammt, im Eng­li­schen bezeichnet man einen übereifrigen Men­schen als gung-ho (aus dem Chi­nesi­schen ent­lehnt).

Im Journalismus beliebten Falschübersetzungen aus dem Englischen wie Obama-Administration (für Obama-Regierung), Präsi­dentschaft (aus presidency), einmal mehr (für wie­der aus once more) oder harte Ar­beit (für Anstrengung aus hard work) gelingt es nur selten, im all­gemei­nen Sprachgebrauch Fuß zu fassen.

Stilistisch anspruchsvollen Sprechern mögen sie dort unangenehm auffallen, im Rahmen der langfristigen Sprachentwicklung ist gegen sie jedoch nichts einzuwenden. Sie werden schon in der nächsten Genera­tion als guter Stil empfunden werden. Niemand nimmt heute noch an Techno­logie (fälschlich für Technik) Anstoß. Auch dem Wort Portfolio ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, in den Ohren der Mehrheit nicht mehr lächerlich zu klingen (in den Ohren einer Minderheit freilich nicht).

Bestrebungen der Public Relation, einen Auskunftsschal­ter in Clea­ring um­zubenen­nen, gehen vielleicht einigen oder vielen Kunden auf die Ner­ven. Sie stel­len jedoch keinen An­laß zur Sorge dar. Solche Angli­zis­men schaf­fen es nicht in den abgeschirm­ten Kreis des Kern­wort­schatzes.

Dies gilt auch für fremdländische Fachausdrücke wie Exploit oder Cloud Computing. Sollte die Mehrheit allerdings Gefallen am Cloud­computing finden, wird dieser Ausdruck vorübergehend in aller Munde sein, bis Cloud­compu­ting irgend­wann die ein­zige Art ist, einen Com­puter zu betrei­ben. Es wird aller­dings nicht in den Kern­wort­schatz vor­stoßen, son­dern immer mit der Sache ver­bun­den blei­ben.

Wörter wie Handy oder iPod haben es deshalb geschafft, weil sie für populäre Erfindungen stehen und außerdem eine Silbenstruktur auf­weisen, die mit der des Deutschen hochkompatibel ist (ebenso Twitter und Blog). Der Name Zune er­füllt gegenüber iPod beide Kriterien nicht.