Ergänzungsstrich

Wie schreibt man komplexe Auslassungsformen wie ›Bundes-Agrar- und -Verbraucherschutzministerin‹?

Die folgende Leser­frage be­schäf­tigt sich mit einem schwie­rigen An­wen­dungs­fall des Er­gän­zungs­strichs:

Auf sueddeutsche.deExterner Link zum Artikel der Süddeutschen Zeitung heißt es Bundesagrar- und -ver­brau­cher­schutz­mini­ste­rin Ilse Aig­ner. Müsste es nicht Bun­des­agrar- und ver­brau­cher­schutz­mini­ste­rin Ilse Aig­ner hei­ßen?

Gut aufgepaßt. Rich­tig ist aber nur:

Bundes-Agrar- und -Verbraucherschutzministerin

Drei Binde­stri­che also, und Ag­rar muß zu­dem groß­geschrie­ben wer­den.

Wenn man Agrar nicht groß­schreibt und keinen Bin­de­strich davor setzt, han­delt es sich um eine Bun­des­agrar­mini­ste­rin und zu­gleich eine Bun­des­agrar­ver­brau­cher­mini­ste­rin. Das wäre falsch.

Der dritte Bindestrich muß eben­falls ge­setzt wer­den, weil sich Bun­des- auch auf Ver­brau­cher­schutz­mini­ster be­zieht. Und das muß eben­falls groß­geschrie­ben wer­den, weil das Pen­dant Agrar groß­geschrie­ben wird.

In §98.3 der amt­lichen Recht­schrei­bung, wo dieser Fall be­han­delt wird, gibt es ein ent­sprechen­des Bei­spiel:

Werkzeug­maschi­nen-Import- und ‑Ex­port­geschäfte

§98.3