Gattaca
sprache
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu verurteilt, das Personenstandsgesetz so abzuändern, daß für die Geschlechtsbestimmung jedes Neugeborenen künftig ein Gentest nötig wird. Wenn ein Kind nicht den euploiden Gonosomensatz XX-46 oder XY-46 aufweist, ist der Arzt verpflichtet, statt Mädchen oder Junge ein drittes Geschlecht einzutragen. Dabei sind fast alle nicht-euploiden Menschen im Genotyp und im Phänotyp eindeutig Frauen oder Männer. Dem Gericht ist entgangen, daß der Kläger gar nicht zu diesen Menschen, sondern zu einer winzigen Minderheit mit X0-XY-Mosaik gehört.
Dauer: 53 Minuten.