Die AGB, AGBs, AGBen, AGB’s oder AGB’en?

schrift Die AGB, AGBs, AGBen, AGB’s oder AGB’en? Akronyme sind Abkürzungen, die mit den Anfangsbuchstaben der Einzelglieder geschrieben werden. Doch wie werden sie gebeugt, in die Mehrzahl gesetzt und richtig geschrieben?
Dauer: 15 Minuten.

Video herunterladen Video Fullscreen ansehen

Video veröffentlicht am 10.04.2011 (18.11 MB).

Dieses Video ist Teil der Playlist schrift. Damit können Sie alle Videos zu diesem Thema mit dem Videoplayer auf Ihrem Computer (zum Beispiel VLC) streamen.

Akronyme

Wir nennen eine Abkürzung Akronym, wenn sie aus den An­fangs­buch­staben einer Phrase oder einer Wort­zusam­men­set­zung gebil­det ist:

Wortbildung und Beugung

Die entscheidende Frage bei Akronymen ist, ob man Endungen wie die des Genitivs oder des Plurals schreibt:

Die Schreibung wird nicht von der amt­lichen Recht­schrei­bung ge­regelt, weil es sich im Kern nicht um ein all­gemein­gültiges ortho­grafi­sches Problem handelt, sondern um ein mor­pholo­gisches und graphe­misches im spezi­ellen Sinn.

Es besteht ein Unterschied zwischen Schreiben und Sprechen. Beim Sprechen dürfen die Endungen nicht weg­gelas­sen werden. Die Form /unsere Agebe/ ist münd­lich falsch, denn es ist der ge­spro­che­nen Spra­che egal, wie ein Wort ent­stan­den ist, wo es her­kommt und wie man es schreibt; es wird unter allen Um­stän­den nach dem System der Fle­xion des Deut­schen gebeugt: /die agebes/. / /Formen in Schräg­stri­chen be­zeich­nen ex­pli­zit münd­liche For­men.
<> Formen in Spitz­klam­mern be­zeich­nen aus­drück­lich Schreib­weisen.

Dies gilt grund­sätz­lich auch beim Schrei­ben, weil das Schrei­ben nur ein Ab­klatsch der ge­spro­che­nen Spra­che ist. Es gilt der Primat der ge­spro­che­nen Spra­che: Das Deut­sche ist als Sprach­system das, was ge­spro­chen wird.

Auch die geschriebenen Akronyme sind also gebeugt. Dennoch sind zwei Schreibungen möglich:

Auch bei der Siglenschreibung muß die Endung gelesen werden, so wie man auch die Siglen @ nicht als /a/, sondern voll­stän­dig als /ät/ liest. Das­selbe gilt für © oder §. Sie ste­hen als Siglen für /copyright/ und /para­graph/ und wer­den nicht /tse/ oder /ess­ess/ ge­lesen.

Phonetische Schreibung: Unsere AGBs

Um dies zu verstehen, muß man sich klar­machen, daß Akro­nyme nur einmal im Kopf ihres Er­fin­ders ent­ste­hen und dann aus der Sicht der Spra­che —  und die Rede ist aus­schließ­lich von der ge­spro­che­nen Spra­che! — ganz nor­male Wör­ter sind. Sie werden also nicht bei jeder Ver­wen­dung vom An­wen­der neu kom­piliert, wie man viel­leicht glau­ben könnte. Von nor­ma­len Sub­stan­tiven wie Haus unter­schei­den sich Akro­nyme daher nur in der Schrei­bung — aus Sicht der ge­sproche­nen Spra­che be­steht über­haupt kein Unter­schied. Dort se­hen die AGB so aus: /die agebes/.

Das Substantiv /agebe/ ist neu. Es wird wie alle neuen Substantive stark gebeugt. Zudem endet es auf einen Vokal, der kor­rek­te Plu­ral muß also /agebes/ lauten, wie bei allen star­ken Sub­stan­tiven, die auf einen Vokal aus­gehen:

Es spielt keine Rolle, daß das letzte Glied der All­gemei­nen Ge­schäfts­bedin­gun­gen vor der Wort­bil­dung die Plural­endung ∙en hatte. Die Schrei­bung unsere AGBen ist gram­mati­kalisch falsch, weil /agebe/ als star­kes Sub­stan­tiv nicht die schwa­che Plu­ral­endung ∙en haben kann. Ein­zig rich­tig ist unsere AGBs.

Nun stellt sich die Frage, was an der Schreibung <unsere AGBs> für /unsere agebes/ denn phonetisch sein soll. Die Schreibung ist ja eine Akronymschreibung mit VersalbuchstabenExterner Link zum Wiki von typografie.info: Versalien als typografischer Fachnegriff für Großbuchstaben, also ziemlich un­phone­tisch.

Nein. Bei nor­maler Schrei­bung mit Klein­buch­staben wird angezeigt, daß die Buchstabenzeichen als Laut zu sprechen sind. Wo der Buchstabe <s> steht, wird der Laut /s/ gespro­chen.

Die Versa­lien des Akronyms zwingen den Leser dazu, nicht den Laut­wert eines Buch­stabens zu spre­chen, son­dern seinen Na­men. Der Name von B ist Be. Wo ein B steht, wird also nicht nur /b/, sondern /be/ ge­lesen. Des­wegen lesen wir AGBs als /agebés/. Auch die Betonung der letzten Silbe wird dabei auto­ma­tisch richtig um­gesetzt.

Die Mehr­zahl­endung ∙s muß klein­geschrie­ben wer­den, denn hier soll wieder der phonetische Wert des Buch­stabens ge­lesen werden und nicht sein Name. Es handelt sich also um das Rebus-Prin­zip: Der Name ei­nes Zei­chens ist sein Laut­wert.

Typografische Siglenschreibung: Unsere AGB

Ebenso richtig ist die typografische Siglenschreibung. Eine Sigle ist ein un­ver­änder­liches Zei­chen, das in diesem Fall aus drei Ver­salien (AGB) besteht. Die drei Buch­staben sind hier jedoch keine Buch­staben mehr, so­ndern nur noch grafi­sche Ele­mente des Zeichens (für Designer: in Pfade um­gewan­delt). Auch ©, $, %, &, § und ℅ sind Sig­len. Einzahl: Die Sigle von lateinisch sigla, im Plural die Siglen.

Bei der Siglenschreibung steht die Sigle als Ideogramm (Bild­zeichen) für ein Wort. Ihm wer­den in der Schrift keine En­dun­gen an­gefügt, bei der Aus­spra­che aber grund­sätz­lich schon: unsere AGB → /unse­re age­bes/. Das gilt auch für Siglen, die irrtümlich als Symbol gedeutet werden. Die Sigle ☧ steht für den Namen /christus/ und nicht als Symbol für alles irgendwie Christliche.

Phonetische Schreibung oder Sigle?

Beide Schreibungen sind grundsätzlich möglich. In der Praxis gibt es jedoch eine klare Verteilung:

Die Siglenschreibung ist in konventionalisierten Gebieten üblich, zum Bei­spiel in der Justiz oder der Chemie. Die Sigle Na steht als Zei­chen für das Ele­ment Na­tri­um und wird als /natrium/ ge­lesen. Das An­hän­gen von En­dun­gen ist im Schrift­bild per Kon­ven­tion ver­boten. Man schreibt die Reaktivität des Na ohne Genitiv­endung, spricht aber /des natriums/.

Im Rechtswesen werden Rechtsinstan­zen durch Akro­nyme be­zeich­net, zum Bei­spiel Ge­setz­bücher wie StGB, BGB, StPO oder Gerichts­instan­zen wie BGH, AG oder StA.

Die Kon­ven­tionali­sierung, die ihren Sinn in der schnellen und ein­deutigen Ver­ständi­gung findet, ist hier so weit fort­geschrit­ten, daß auch Klein­buch­sta­ben als Siglen­ele­men­te ver­wen­det werden, das heißt den Namen des Buch­sta­bens be­zeich­nen. Die Er­kenn­bar­keit bleibt ge­wahrt, indem nach dem ersten Klein­buch­staben immer noch einmal ein Groß­buch­stabe (StGB) folgt, was bei nor­maler Schrei­bung un­mög­lich ist. Die Gly­phen­haf­tig­keit wird dadurch sogar noch ge­stei­gert. In die­ser ex­tre­men Kon­ven­tion wer­den die Akronyme auch beim Aus­spre­chen oft nicht dekliniertTutorial: Deklination der Substantive:

Da­neben aber auch:

Auch in der Philologie und Schriftsetze­rei sind Siglen sehr ver­brei­tet. Ein Bei­spiel ist das Dele­atur-Zei­chen (), mit dem man in Druck­fah­nen zu ver­ste­hen gibt, daß etwas er­satz­los ge­stri­chen wer­den soll.

Phonetische Schreibung: Entsteht ein Text nicht im Rahmen einer beruflichen oder wissen­schaft­lichen Kon­ven­tion (Briefe, Kata­loge, Zei­tungs­artikel usw.), sollte phone­tisch ge­schrie­ben werden. Die Siglen­schrei­bung ist hier streng­genom­men falsch, weil Siglen per Defini­tion eine Konvention vor­aus­setzen.

Wie bei den All­gemei­nen Geschäfts­bedin­gun­gen kommt es jedoch vor, daß ein Akro­nym aus der Kon­ven­tion des Rechts auch von Laien viel ver­wen­det wird, was aller­dings nichts daran än­dert, daß es sich um ei­nen Termi­nus tech­ni­cus des Rechts handelt. Hier kann die Kon­ven­tion des Rechts auch in nor­maler Ge­schäfts­korrespon­denz ver­wen­det wer­den, um auf die recht­liche Natur auf­merk­sam zu machen, aber stili­stisch wä­re auch in sol­chen Fäl­len der phone­tischen Schrei­bung der Vorzug zu geben, weil Ge­schäfts­korrespon­denz in diesem Sinne nicht­kon­ven­tiona­lisiert ist.

In Zei­tungs­arti­keln oder Prosa­texten des Alltags hat die Siglen­schrei­bung keinen Sinn.

Akronyme mit Apostroph

Manchmal sieht man zwischen dem Akronymstamm und der Endung einen Apostroph, und zwar immer dann, wenn der Ur­heber ei­ner solchen Schrei­bung un­sicher ist, ob er die En­dung in Klein­buch­sta­ben mit den Groß­buch­sta­ben des Stamms un­mit­tel­bar ver­knüp­fen kann: unsere AGB’s.

Er kann — und er muß. Wann immer man zögert, zweierlei zu einem zu verbinden, kann man in der Not den Binde­strich ver­wen­den, weil er allein die Funktion ausübt, Getrenntes mit­einan­der zu ver­binden. Die Aufgabe des Apo­strophs liegt dagegen einzig darin, den Ausfall von Lau­ten zu mar­kie­ren. Auf keinen Fall kann er En­dun­gen mit dem Stamm ver­knüp­fen.Tutorial mit Video: Der Apostroph.

Akronyme in der Schönliteratur

Besondere Verhältnisse gelten in der Schönliteratur. Hier werden Akro­nyme um jeden Preis ver­mie­den.

Das geschieht zunächst aus ästhetischem Grund. Serien aus Versalien stören das Schriftbild. Blättert man in einem Roman die Seite um, wird ein Akronym sogleich ins Auge stechen.

Akronyme in Versalien
Je nach Schriftart stechen Akronyme in Versalien in einem Fließtext nach dem Umblättern hervor oder spätestens, wenn man sich beim Lesen der Stelle nähert. Der Schriftsetzer sollte bei der Auswahl der Schriftart bedenken, daß Akronyme in einer Schrift, deren Mittellinie tief sitzt, stärker hervortreten.

Aus diesem Grund schreibt man besonders gängige Akronyme, auf die man auch in Tex­ten mit gutem Schrift­bild nicht ver­zich­ten kann, klein: der Lkw, des Lkws. Dies ist auch vor­über­gehend mög­lich, wenn ein Akro­nym gerade in aller Munde ist: Akw statt AKW. Ein ge­lun­ge­nes Bei­spiel bei Zeit Online:

Zwar kompensiert ein Dieselmotor den Ausstoß durch einen höheren Wir­kungs­grad und damit ge­ringe­rem Ver­brauch. Aber ganz wett macht das die Umwelt­nach­teile nicht. Ohne­hin ist die höhere Ef­fizi­enz der Diesel­aggre­gate nur ein schwa­ches Ar­gu­ment. Die in Deutsch­land ver­kauf­ten Diesel-Pkw ver­brau­chen im Schnitt mehr als die Ben­ziner — weil der Trend zu star­ken Diesel­motoren zu­genom­men hat.

Matthias Breitinger: Neue Diesel­steuer hilft der Um­welt. Zeit Online, 13.4.2011 Externer Link zum Artikel auf Zeit Online

Läßt es sich nicht vermeiden, in einem Roman in Versalien zu setzen, greift der Schriftsetzer zu KapitälchenExterner Link zum Wiki bei typografie.info: Kapitälchen. Dabei handelt es sich um Großbuchstaben in der Höhe von Klein­buch­staben, die in der profes­sio­nel­len Schrift­setze­rei aber keine ska­lierten Ver­salien sein dürfen. Für Akro­nyme mit Endun­gen kommt die­se Pra­xis aber nicht in Frage, weil dabei die Ka­pitäl­chen des Stamms mit den Klein­buch­sta­ben in einem Wort auf­ein­an­der­tref­fen.

Echte Kapitälchen bei Akronymen
Hm, das sieht nicht gut aus. Man könnte das s der Endung für einen Zwiebel­fisch halten.
Falsche Kapitälchen bei Akronymen
Katastrophal sind falsche Kapitälchen, wie man sie in selbst­gestal­teten wissen­schaft­lichen Ar­bei­ten findet. Nicht weniger schlecht ist die Praxis mancher Buch­setzer, Versa­lien nur ganz leicht zu skalieren. Damit bürstet man den Rot­wein­fleck nur noch tiefer in den Teppich. Die ab­neh­mende Dicke des Strichs fällt sofort auf.

Zum schriftsetzerisch-ästhetischen Grund kommt ein sprachsti­li­stischer hinzu. Gutes Deutsch — und besonders schöne Prosa und Lyrik — erkennt man daran, daß es so klingt, als wäre es für diesen Text er­fun­den wor­den. Das Deutsch eines Romans ist also dann gut, wenn es einen ver­ges­sen macht, daß außer­halb dieses Romans hun­dert­tau­send Men­schen je­den Tag Mil­lionen von deut­schen Sätzen produ­zieren und dabei die­sel­ben Wör­ter ge­brau­chen wie die Er­zähl­stimme des Romans.

Akronyme zerstören den Eindruck her­meti­scher Spra­che. Spricht in einem Roman ein Staats­anwalt bei Gericht, wird er von der Straf­pro­zeß­ord­nung spre­chen und nicht von StPO. In einem noch hermeti­scheren Roman gibt es wahr­schein­lich gar keine Straf­prozeß­ordnung.

Wie hermetisch die Sprache eines Romans ist, hängt natürlich davon ab, wie hermetisch Inhalt und Erzählstimme sind. Kommt im Roman eine Firma mit dem Namen AEG vor, kann ein Akronym ge­braucht wer­den. Herme­tischer wäre es, den Namen aus­zuformu­lieren und von der Allgemeinen Elek­tri­zitäts­gesell­schaft zu spre­chen.